Rechtsprechung / KG / 2025

KG Beschluss vom 30.04.2025 – 7 W 4/25

ECLI:DE:KG:2025:0430.7W4.25.00

ZivilrechtBerlinVolltext

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Tenor§

Die Streitwertbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin II vom 13. Dezember 2024 – 61 O 59/24 – wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/kg/2025-04-30/7-w-4-25#rd_1

Die Beschwerde – über die das Beschwerdegericht gemäß §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 6 Satz 1 GKG durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zu entscheiden hat – ist statthaft und auch im Übrigen zulässig, §§ 68 Abs. 1, 63 Abs. 3 Satz 2 GKG.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/kg/2025-04-30/7-w-4-25#rd_2

Sie ist indes aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses (insbesondere dem dortigen Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung – BGH, Beschluss vom 16. Juni 2016 – V ZR 192/15 –, juris Rn. 4 ff.) unbegründet.