Rechtsprechung / KG / 2022

KG Beschluss vom 22.06.2022 – 19 W 75/22

ECLI:DE:KG:2022:0622.19W75.22.00

ZivilrechtBerlinVolltext

Zitiert von 1 Entscheidungen 2 zitierte Normen Als PDF speichern

Verfahrensgang

vorgehend AG Köpenick, 4. März 2022, 61 VI 368/19, Beschluss

Tenor§

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kreuzberg vom 04.03.2022 wird auf seine Kosten nach einem Geschäftswert von 175.000 EUR zurückgewiesen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/kg/2022-06-22/19-w-75-22#rd_1

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/kg/2022-06-22/19-w-75-22#rd_2

Auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung, denen sich der Senat anschließt, wird Bezug genommen. Der Beteiligte zu 1. hat sein Rechtsmittel nicht begründet.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/kg/2022-06-22/19-w-75-22#rd_3

Die Kostenentscheidung folgt aus § 84 FamFG.

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/kg/2022-06-22/19-w-75-22#rd_4

Die Wertfestsetzung hat ihre Grundlage in § 65 GNotKG.