Rechtsprechung / EuGH / 2012

EuGH Beschluss vom 10.05.2012 – C-134/12

ECLI:EU:C:2012:288

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 2 Entscheidungen 1 zitierte Normen Als PDF speichern

Leitsatz

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung des von der Curte de Apel Constanţa (Rumänien) mit Entscheidung vom 8. Februar 2012 vorgelegten Vorabentscheidungsersuchens offensichtlich unzuständig.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Curte de Apel Constanţa – Auslegung von Art. 17 Abs. 1, Art. 20 und Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Auslegung von Art. 15 Abs. 3 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten – Zulässigkeit einer nationalen Regelung, mit der mehreren Kategorien von im öffentlichen Dienst Beschäftigten eine Gehaltskürzung auferlegt wird – Verletzung des Eigentumsrechts und Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot

Tenor§

Tenor§

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung des von der Curte de Apel Constanţa (Rumänien) mit Entscheidung vom 8. Februar 2012 vorgelegten Vorabentscheidungsersuchens offensichtlich unzuständig.