Rechtsprechung / EuGH / 2006

EuGH Urteil vom 12.01.2006 – C-132/04

ECLI:EU:C:2006:18

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Tenor: 1) Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit verstoßen, dass es Artikel 2 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 4 dieser Richtlinie, was das nichtzivile Personal der öffentlichen Verwaltungen angeht, nicht in vollem Umfang in seiner innerstaatlichen Rechtsordnung umgesetzt hat. 2) Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Mangelhafte Umsetzung des Artikels 2 Absätze 1 und 2 sowie des Artikels 4 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183, S. 1) – Nichtziviles Personal der öffentlichen Verwaltungen – Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391

Tenor§

Tenor§

1) Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit verstoßen, dass es Artikel 2 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 4 dieser Richtlinie, was das nichtzivile Personal der öffentlichen Verwaltungen angeht, nicht in vollem Umfang in seiner innerstaatlichen Rechtsordnung umgesetzt hat.

2) Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.