Rechtsprechung / EuG / 2011
EuG Beschluss vom 12.07.2011 – T-422/10
ECLI:EU:T:2011:349
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Art. 2 des Beschlusses K(2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.344 – Spannstahl) sowie auf Befreiung von der Verpflichtung, eine Bankbürgschaft zu stellen, um die sofortige Beitreibung der nach Art. 2 des genannten Beschlusses verhängten Geldbuße zu vermeiden
Tenor§
Tenor§
1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.