Rechtsprechung / EuG / 2010

EuG Urteil vom 28.09.2010 – T-247/08

ECLI:EU:T:2010:409

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als teils unzulässig und teils unbegründet abgewiesen. Die C‑Content BV trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen mehrerer gemeinschaftlicher Ausschreibungsverfahren bezüglich Dienstleistungen der elektronischen Veröffentlichung Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht begangen habe

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als teils unzulässig und teils unbegründet abgewiesen.

2 Die C‑Content BV trägt die Kosten.