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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 28.09.2010 – T-247/08

ECLI:EU:T:2010:409

## Leitsatz

Die Klage wird als teils unzulässig und teils unbegründet abgewiesen. Die C‑Content BV trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen mehrerer gemeinschaftlicher Ausschreibungsverfahren bezüglich Dienstleistungen der elektronischen Veröffentlichung Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht begangen habe

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird als teils unzulässig und teils unbegründet abgewiesen.

2 Die C‑Content BV trägt die Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 28.09.2010 – T-247/08, ECLI:EU:T:2010:409

Quelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Fassung in der Verfahrenssprache (CURIA: https://curia.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2010-09-28/t-247-08

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