Leitsatz
Die Klage wird als teils unzulässig und teils unbegründet abgewiesen. Die C‑Content BV trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen mehrerer gemeinschaftlicher Ausschreibungsverfahren bezüglich Dienstleistungen der elektronischen Veröffentlichung Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht begangen habe
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als teils unzulässig und teils unbegründet abgewiesen.
2 Die C‑Content BV trägt die Kosten.