Rechtsprechung / EuG / 2010

EuG Beschluss vom 18.05.2010 – T-200/09

ECLI:EU:T:2010:200

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Abertis Infraestructuras, SA trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 13. August 2008, das nach Art. 21 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. L 24, S. 1) in Bezug auf einen Zusammenschluss zwischen der Klägerin und der Autostrade SpA eingeleitete Verfahren (Sache COMP/M.4388 – Abertis/Autostrade) einzustellen

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2 Die Abertis Infraestructuras, SA trägt die Kosten.