Leitsatz
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Abertis Infraestructuras, SA trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 13. August 2008, das nach Art. 21 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. L 24, S. 1) in Bezug auf einen Zusammenschluss zwischen der Klägerin und der Autostrade SpA eingeleitete Verfahren (Sache COMP/M.4388 – Abertis/Autostrade) einzustellen
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2 Die Abertis Infraestructuras, SA trägt die Kosten.