Rechtsprechung / EuGH / Siebte Kammer / 2011

EuGH Beschluss vom 10.11.2011 – C-626/10

Siebte Kammer · ECLI:EU:C:2011:726

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 6 Entscheidungen Zitiert 1 Entscheidungen 3 häufig zusammen zitierte Als PDF speichern

Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Frau Agapiou Joséphidès trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 21. Oktober 2010, Agapiou Joséphidès/Kommission und EACEA (T‑439/08), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EACEA vom 1. August 2008 betreffend einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten über die Bewilligung eines Jean-Monnet-Exzellenzzentrums an der Universität Zypern und auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2007) 3749 der Kommission vom 8. August 2007 betreffend eine Einzelentscheidung der Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen, Teilprogramm Jean Monnet, abgewiesen hat – Verletzung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten und des Transparenzgebots – Rechtsfehler

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Frau Agapiou Joséphidès trägt die Kosten.