Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 08.07.2008 – T-52/03

ECLI:EU:T:2008:253

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Knauf Gips KG trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/471/EG der Kommission vom 27. November 2002 bezüglich eines Verfahrens zur Durchführung von Artikel 81 [EG] gegen BPB plc, Gebrüder Knauf Westdeutsche Gipswerke KG, Société Lafarge SA und Gyproc Benelux NV (Sache COMP/E‑1/37.152 – Gipsplatten) (ABl. 2005, L 166, S. 8) oder, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Knauf Gips KG trägt die Kosten.