Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 08.07.2008 – T-54/03

ECLI:EU:T:2008:255

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Lafarge SA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. Der Rat trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/471/EG der Kommission vom 27. November 2002 bezüglich eines Verfahrens zur Durchführung von Artikel 81 [EG] gegen BPB plc, Gebrüder Knauf Westdeutsche Gipswerke KG, Société Lafarge SA und Gyproc Benelux NV (Sache COMP/E‑1/37.152 – Gipsplatten) (ABl. 2005, L 166, S. 8) oder, hilfsweise, auf Aufhebung oder Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Lafarge SA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3 Der Rat trägt seine eigenen Kosten.