Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Knauf Gips KG trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/471/EG der Kommission vom 27. November 2002 bezüglich eines Verfahrens zur Durchführung von Artikel 81 [EG] gegen BPB plc, Gebrüder Knauf Westdeutsche Gipswerke KG, Société Lafarge SA und Gyproc Benelux NV (Sache COMP/E‑1/37.152 – Gipsplatten) (ABl. 2005, L 166, S. 8) oder, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Knauf Gips KG trägt die Kosten.