Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Urteil vom 08.07.2008 – T-176/06
ECLI:EU:T:2008:259
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Sviluppo Italia Basilicata SpA trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 1706 der Kommission vom 20. April 2006 über die Herabsetzung der im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für Strukturinterventionen in unter das Ziel 1 fallenden Regionen in Italien gewährten finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zugunsten der globalen Zuschüsse zur Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der in der Region Basilicata in Italien tätigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie auf Ersatz des durch diese Entscheidung verursachten Schadens
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Sviluppo Italia Basilicata SpA trägt die Kosten.