Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Urteil vom 27.06.2007 – T-65/04

ECLI:EU:T:2007:189

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung einer im Schreiben der Kommission vom 16. Dezember 2003 enthaltenen Entscheidung über die Einstellung des EFRE‑Zuschusses 98.05.26.001, Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission über die Kürzung des Zuschusses, die Streichung des Zuschusses und die Rückforderung des Restbetrags des Zuschusses sowie Nichtigerklärung von Nr. 6.2 der Entscheidung SEC (1999) 1316 der Kommission vom 9. September 1999 mit Leitlinien über den Rechnungsabschluss der operationellen Interventionen (1994‑1999) der Strukturfonds, hilfsweise Ersatz des der Klägerin entstandenen Schadens und Erfüllung des am 13. September 1999 zwischen ihr und der Kommission geschlossenen Vertrags

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Klägerin trägt die Kosten.