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# Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 08.07.2008 – T-176/06

ECLI:EU:T:2008:259

## Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Sviluppo Italia Basilicata SpA trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 1706 der Kommission vom 20. April 2006 über die Herabsetzung der im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für Strukturinterventionen in unter das Ziel 1 fallenden Regionen in Italien gewährten finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zugunsten der globalen Zuschüsse zur Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der in der Region Basilicata in Italien tätigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie auf Ersatz des durch diese Entscheidung verursachten Schadens

## Tenor

## Tenor

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Sviluppo Italia Basilicata SpA trägt die Kosten.

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Zitiervorschlag: Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 08.07.2008 – T-176/06, ECLI:EU:T:2008:259

Datenquelle: curia.europa.eu, abgerufen 30.09.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/eug/2008-07-08/t-176-06

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