Rechtsprechung / EuG / 2008

EuG Urteil vom 30.01.2008 – T-128/06

ECLI:EU:T:2008:22

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Die Klage wird abgewiesen. Die Japan Tobacco Inc. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Die Torrefacção Camelo L da trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Februar 2006 (Sache R 669/2003‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Japan Tobacco, Inc. und der Torrefacção Camelo L da

Angaben zur Rechtssache

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Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Japan Tobacco Inc. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

3 Die Torrefacção Camelo L da trägt ihre eigenen Kosten.