Rechtsprechung / EuG / 2008
EuG Urteil vom 30.01.2008 – T-128/06
ECLI:EU:T:2008:22
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Zitiert von 4 Entscheidungen 2 häufig zusammen zitierte Als PDF speichern
Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Japan Tobacco Inc. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Die Torrefacção Camelo L da trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Februar 2006 (Sache R 669/2003‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Japan Tobacco, Inc. und der Torrefacção Camelo L da
Angaben zur Rechtssache
>lt>5
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Japan Tobacco Inc. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3 Die Torrefacção Camelo L da trägt ihre eigenen Kosten.