Leitsatz
Die Klage wird abgewiesen. Die Japan Tobacco Inc. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). Die Torrefacção Camelo L da trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Februar 2006 (Sache R 669/2003‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Japan Tobacco, Inc. und der Torrefacção Camelo L da
Angaben zur Rechtssache
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Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Japan Tobacco Inc. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3 Die Torrefacção Camelo L da trägt ihre eigenen Kosten.