Rechtsprechung / EuGH / Fünfte Kammer / 2009
EuGH Beschluss vom 30.04.2009 – C-136/08
Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2009:282
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Japan Tobacco, Inc. trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 30. Januar 2008, Japan Tobacco/HABM und Torrefacçao Camelo (T‑128/06), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Februar 2006 zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Japan Tobacco und Torrefacçao Camelo abgewiesen hat – Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 11, S. 1) – Relatives Eintragungshindernis einer Marke – Unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft der Marke
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Japan Tobacco, Inc. trägt die Kosten.