Rechtsprechung / EuG / 2007

EuG Beschluss vom 11.06.2007 – T-324/06

ECLI:EU:T:2007:165

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C (2006) 3782 der Kommission vom 16. August 2006 über die Streichung der durch die Entscheidung C (95) 3281 der Kommission vom 18. Dezember 1995 aus dem Kohäsionsfonds für das Projekt Nr. 95/10/61/017 – Sanierung von Grande Porto/Sul – Subsistema de Gondomar gewährten finanziellen Beteiligung

Tenor§

Tenor§

1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.