Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2009

EuGH Beschluss vom 24.09.2009 – C-501/08

Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2009:580

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 4 Entscheidungen

Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Das Município de Gondomar trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 10. September 2008, Município de Gondomar/Kommission (T‑324/06), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 3782 der Kommission vom 16. August 2006 über die Streichung des aus dem Kohäsionsfonds für das Projekt Nr. 95/10/61/017 mit der Bezeichnung „Sanierung von Grande Porto/Sul – Subsistema de Gondomar“ gewährten Zuschusses abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Das Município de Gondomar trägt die Kosten.