Leitsatz
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C (2006) 3782 der Kommission vom 16. August 2006 über die Streichung der durch die Entscheidung C (95) 3281 der Kommission vom 18. Dezember 1995 aus dem Kohäsionsfonds für das Projekt Nr. 95/10/61/017 – Sanierung von Grande Porto/Sul – Subsistema de Gondomar gewährten finanziellen Beteiligung
Tenor§
Tenor§
1 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.