Rechtsprechung / EuG / 2007
EuG Beschluss vom 30.03.2007 – T-393/06
ECLI:EU:T:2007:104
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Die Rechtssachen T-393/06 R I, T-393/06 R II und T-393/06 R III werden für den vorliegenden Beschluss verbunden. Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Anträge auf Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung, die in einem Schreiben der Kommission vom 12. Oktober 2006 über die Bewertung des Wirkstoffs Azinphos-Methyl gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230, S. 1) enthalten sein soll, sowie auf Erlass weiterer einstweiliger Anordnungen
Tenor§
Tenor§
1 Die Rechtssachen T-393/06 R I, T-393/06 R II und T-393/06 R III werden für den vorliegenden Beschluss verbunden.
2 Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen.
3 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.