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Gericht der Europäischen Union, Beschluss vom 30.03.2007 – T-393/06

ECLI:EU:T:2007:104

Leitsatz

Die Rechtssachen T-393/06 R I, T-393/06 R II und T-393/06 R III werden für den vorliegenden Beschluss verbunden. Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Anträge auf Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung, die in einem Schreiben der Kommission vom 12. Oktober 2006 über die Bewertung des Wirkstoffs Azinphos-Methyl gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230, S. 1) enthalten sein soll, sowie auf Erlass weiterer einstweiliger Anordnungen

Tenor§

Tenor§

1 Die Rechtssachen T-393/06 R I, T-393/06 R II und T-393/06 R III werden für den vorliegenden Beschluss verbunden.

2 Die Anträge auf einstweilige Anordnung werden zurückgewiesen.

3 Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.