Rechtsprechung / BVerwG / 5. Senat / 2020

BVerwG Beschluss vom 17.12.2020 – 5 PB 2/20, 5 PB 2/20 (5 P 10/20)

5. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2020:171220B5PB2.20.0

VerwaltungsrechtVolltext

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Tenor§

Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2019 wird aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird zugelassen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2020-12-17/5-pb-2-20-5-pb-2-20-5-p-10-20#rd_1

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 88 Abs. 2 SächsPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2020-12-17/5-pb-2-20-5-pb-2-20-5-p-10-20#rd_2

Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und unter welchen Voraussetzungen Ersatzmitglieder des Personalrats vom Schutz des § 48 Abs. 2 Satz 2 SächsPersVG erfasst werden.