Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Personalvertretungsgesetz
SächsPersVG§ 88 Zuständigkeit und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPersVG/88#abs-1 (1) Die Verwaltungsgerichte, im dritten Rechtszug das Bundesverwaltungsgericht, entscheiden in den Fällen der §§ 25 und 28 dieses Gesetzes sowie des § 127 des Bundespersonalvertretungsgesetzes und über
1. Wahlberechtigung und Wählbarkeit,
2. Wahl, Amtszeit und Zusammensetzung der Personalvertretungen und der Jugend- und Auszubildendenvertretung,
3. Zuständigkeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Personalvertretungen und der Jugend- und Auszubildendenvertretung,
4. Bestehen oder Nichtbestehen von Dienstvereinbarungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPersVG/88#abs-2 (2) Die Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes über das Beschlussverfahren gelten entsprechend. Für die Beschwerde gegen verfahrensbeendende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts in Hauptsacheverfahren gilt § 67 Absatz 4 Satz 1 und 3 bis 6 der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 88 SächsPersVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 09.01.2024 – 5 PB 5.23Erfolglosigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der Zulassungsgründe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- BVerwG, 31.01.2024 – 5 PB 9/23Reisekostenerstattung für Personalratsmitglieder
- BVerwG, 11.12.2019 – 5 PB 20.19Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsrüge im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 23.02.2018 – 5 PB 6.17Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 6
- BVerwG, 29.04.2022 – 5 P 10/20Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei Versetzungen, Umsetzungen, Abordnungen und Zuweisungen nach dem Sächsischen PersonalvertretungsgesetzZitiert von 10
- BVerwG, 25.06.2019 – 5 P 3/18Begriff der Verwaltungsanordnung im Sinne des § 77 Abs. 1 Nr. 1 SächsPersVGZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 16.12.2025 – 5 P 2.25Wahlberechtigung und Wählbarkeit zum Personalrat von Beschäftigten mit abweichendem tatsächlichen Tätigkeitsort nach Sächsischem Personalvertretungsrecht
- BVerwG, 20.09.2013 – 6 P 3/13Einigung auf Einigungsstellenvorsitzenden; Mitbestimmungsverfahren zwischen Eigenbetriebsleiter und Personalrat des EigenbetriebsZitiert von 1
- BVerwG, 03.11.2011 – 6 P 14/10Bildung von Polizei-Personalräten; Landespolizeipräsidium im Sächsischen Staatsministerium des Innern; Grundrecht auf Mitbestimmung; Auswahlverfahren zur Aufstiegsausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst; Abordnung an das Staatsministerium des Innern; Erlöschen der Mitgliedschaft im Polizei-Hauptpersonalrat; BenachteiligungsverbotZitiert von 21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 88 SächsPersVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.