Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2012
BVerwG Beschluss vom 25.07.2012 – 4 BN 12.12
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2012:250712B4BN12.12.0
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In der Normenkontrollsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. Juli 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Jannasch und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp beschlossen:
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2012 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 122, § 118 Abs. 1 VwGO im Tenor wie folgt berichtigt: Im Absatz 1 des Tenors, Zeile 3 f. wird das Datum „11. November 2011“ ersetzt durch „10. November 2011“.
Gründe§
1 Die Beschlussformel des Beschlusses vom 19. Juni 2012 war wegen offenbarer Unrichtigkeit von Amts wegen zu berichtigen. Das Datum des Urteils des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts wurde durch einen Schreibfehler versehentlich mit dem 11. November 2011 bezeichnet, es datiert aber vom 10. November 2011.