Rechtsprechung / BVerwG / 2011

BVerwG Beschluss vom 25.07.2011 – 1 WB 41.11

ECLI:DE:BVerwG:2011:250711B1WB41.11.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In dem Wehrbeschwerdeverfahren hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Golze, die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Frentz und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Langer am 25. Juli 2011 beschlossen:

Frau Oberstarzt ..., ..., wird zum Verfahren beigeladen, weil sie an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann (zur entsprechenden Anwendung von § 65 Abs. 2 VwGO im Wehrbeschwerdeverfahren vgl. im Einzelnen Beschluss vom 9. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 -). Golze Dr. Frentz Dr. Langer