Rechtsprechung / BVerwG / 3. Senat / 2011

BVerwG Beschluss vom 07.02.2011 – 3 B 71/10, 3 B 71/10 (3 C 8/11)

3. Senat

VerwaltungsrechtVolltext

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Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2011-02-07/3-b-71-10-3-b-71-10-3-c-8-11#rd_1

Die Beschwerde hat Erfolg; die Sache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation im Sinne der Anlage VIII b zu § 29 StVZO für den Widerruf der Betrauung eines von ihr betrauten Prüfingenieurs zuständig ist und ob sie hierfür gegebenenfalls der Zustimmung der Anerkennungs- und Aufsichtsbehörde bedarf.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverwg/2011-02-07/3-b-71-10-3-b-71-10-3-c-8-11#rd_2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.