Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2010
BVerwG Beschluss vom 18.10.2010 – 9 A 21.10
9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2010:181010B9A21.10.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Oktober 2010 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Christ als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 € festgesetzt.
Gründe§
1 Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 13. Oktober 2010 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.