Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2010
BVerwG Beschluss vom 07.04.2010 – 9 A 4.10
9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2010:070410B9A4.10.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. April 2010 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Nolte als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 € festgesetzt.
Gründe§
1 Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 30. März 2010 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.