Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2008
BVerwG Beschluss vom 09.12.2008 – 9 A 7.08
9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2008:091208B9A7.08.0
VerwaltungsrechtVolltext
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In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 9. Dezember 2008 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Christ als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20 000 € festgesetzt.
Gründe§
1 Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 8. Dezember 2008 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.