Rechtsprechung / BVerwG / 1. Senat / 2008
BVerwG Beschluss vom 01.12.2008 – 1 VR 3.08
1. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2008:011208B1VR3.08.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. Dezember 2008 durch die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Eckertz-Höfer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Richter und Prof. Dr. Kraft beschlossen:
Das Verfahren über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 € festgesetzt.
Gründe§
1 Der Antragsteller hat seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Schriftsatz vom 19. November 2008 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 3 Nr. 2, § 52 Abs. 1 und 2 GKG.