Rechtsprechung / BVerwG / 2. Senat / 2007
BVerwG Beschluss vom 17.10.2007 – 2 A 5.07
2. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:171007B2A5.07.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Oktober 2007 durch Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25 809,60 € festgesetzt.
Gründe§
1 Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 16. Oktober 2007 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt auf § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.