Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2007
BVerwG Beschluss vom 19.07.2007 – 9 A 14.06
9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:190707B9A14.06.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Juli 2007 durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Buchberger als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe§
1 Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 17. Juli 2007 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.