Rechtsprechung / BVerwG / 2. Senat / 2007
BVerwG Beschluss vom 18.06.2007 – 2 A 5.06
2. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:180607B2A5.06.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Juni 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Albers und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dawin und Dr. Kugele beschlossen:
Das Verfahren wird mit der Kostenregelung des Vergleichs eingestellt. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 6 811,73 € festgesetzt.
Gründe§
1 Das vorliegende Verfahren ist durch den in der mündlichen Verhandlung vom 24. Mai 2007 abgeschlossenen Vergleich beendet (§ 106 Satz 1 VwGO). Zur Klarstellung stellt es der Senat in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ein.
2 Die Kostenregelung ergibt sich aus dem Vergleich. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 3 GKG.