Rechtsprechung / BVerwG / 3. Senat / 2006

BVerwG Beschluss vom 21.08.2006 – 3 C 37.05

3. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:210806B3C37.05.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. August 2006 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Dette, Liebler und Prof. Dr. Rennert beschlossen:

Das Revisionsverfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin Anschlussrevision eingelegt hat. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Gründe§

1 Die Klägerin hat ihre Anschlussrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 15. Februar 2005 mit Schriftsatz vom 3. August 2006 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren wird insoweit gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO eingestellt.