Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2006

BVerwG Beschluss vom 28.02.2006 – 4 A 1073.04

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:280206B4A1073.04.0

VerwaltungsrechtVolltext

Zitiert 1 Entscheidungen 1 zitierte Normen Als PDF speichern

In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 28. Februar 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a e t o w und die Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a und Prof. Dr. R o j a h n beschlossen:

Die Verfahren der Kläger zu 20 und 21 werden abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1015.06 fortgeführt. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe§

1 Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist hinsichtlich der Kläger zu 20 und 21 wegen der Rücknahme ihrer Klagen geboten.