Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2006

BVerwG Beschluss vom 31.01.2006 – 4 A 1009.06

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:310106B4A1009.06.0

VerwaltungsrechtVolltext

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 31. Januar 2006 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. R o j a h n als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15 000 € festgesetzt.

Gründe§

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.