In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 31. Januar 2006 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. R o j a h n als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15 000 € festgesetzt.
Gründe§
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.