Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2006
BVerwG Beschluss vom 25.01.2006 – 4 A 1010.05
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:250106B4A1010.05.0
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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. Januar 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a e t o w und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. R o j a h n und G a t z beschlossen:
Das Verfahren der Kläger zu 1504 und 1505 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1003.06 fortgeführt. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe§
1 Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist wegen der Rücknahme der Klage geboten.