Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2004
BVerwG Beschluss vom 05.11.2004 – 4 A 10.03
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2004:051104B4A10.03.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. November 2004 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. J a n n a s c h als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Gründe§
Die Kläger haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 2. November 2004 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.