Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2004
BVerwG Beschluss vom 20.10.2004 – 9 A 39.04
9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2004:201004B9A39.04.0
VerwaltungsrechtVolltext
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In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Oktober 2004 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht V a l l e n d a r als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15 000 € festgesetzt.
Gründe§
Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 18. Oktober 2004 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.