Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2004
BVerwG Beschluss vom 15.10.2004 – 4 A 1000.04
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2004:151004B4A1000.04.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. Oktober 2004 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht G a t z als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 € festgesetzt.
Gründe§
Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 12. Oktober 2004 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.