Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2004
BVerwG Beschluss vom 12.03.2004 – 4 A 1.03
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2004:120304B4A1.03.0
VerwaltungsrechtVolltext
Zitiert von 7 Entscheidungen 5+ häufig zusammen zitierte 2 zitierte Normen Als PDF speichern
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. März 2004 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe§
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 10. März 2004 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.