Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2004
BVerwG Beschluss vom 02.03.2004 – 4 A 7.04
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2004:020304B4A7.04.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. März 2004 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. R o j a h n als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe§
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsätzen vom 13. Januar 2004 und 25. Februar 2004 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.