Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2003
BVerwG Beschluss vom 17.12.2003 – 4 A 26.03
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2003:171203B4A26.03.0
VerwaltungsrechtVolltext
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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Dezember 2003 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht G a t z als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe§
Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 10. Dezember 2003 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO (im Innenverhältnis gilt der privatrechtliche Vergleich).
Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.