Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2003
BVerwG Beschluss vom 03.12.2003 – 4 A 32.02
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2003:031203B4A32.02.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 3. Dezember 2003 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren der Kläger zu 2 bis 5 wird eingestellt. Die Kläger zu 2 bis 5 tragen die bis zum Zeitpunkt der Klagerücknahme auf sie entfallenden Kosten des Verfahrens.
Gründe§
Die Kläger zu 2 bis 5 haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 2. Dezember 2003 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.