Rechtsprechung / BVerwG / 2. Senat / 2003
BVerwG Beschluss vom 20.10.2003 – 2 A 6.03
2. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2003:201003B2A6.03.0
VerwaltungsrechtVolltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Oktober 2003 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht G r o e p p e r als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe§
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 9. Oktober 2003 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.